Das Studium der Innenarchitektur ist in Deutschland an 16 Fachhoch-schulen, Kunstakademien und Hochschulen möglich. Die Regelstudienzeit umfaßt acht bis zehn Semester. Mit Abschluss des Studiums wird der Titel "Diplom-Ingenieur" vergeben. Weiter können sich die Diplom-Ingenieure nach einer zwei- bis dreijährigen Berufserfahrung in die Architektenkammer eintragen lassen. Dann darf die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt" offiziell benutzt werden. Diese Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt. Voraussetzung für das Studium ist das Abitur oder die Fachhochschulreife, zum Teil in Verbindung mit dem Nachweis eines Praktikums vor Aufnahme des Studiums. Eine vorherige handwerkliche Lehre z. B. als Schreiner/in kann eine sinnvolle Ergänzung in Hinblick auf die spätere Berufstätigkeit sein. Viele Hochschulen fordern die Vorlage einer Bewerbungsmappe, einige führen auch Eignungsprüfungen durch. Die Lehrinhalte des Studiengangs Innenarchitektur umfassen Fächer aus folgenden Bereichen:
An vielen Hochschulen absolvieren die Studenten neben den theoretischen Semestern auch ein Praxissemester, um Einblick in das spätere berufliche Umfeld zu nehmen und bereits praktische Erfahrungen zu sammeln. Informationen zu Studieninhalten, Zusatzangeboten, Studiendauer und Zugangsvoraussetzungen sollten direkt bei der einzelnen Hochschule eingeholt werden. Umfassende Informationen zum Studium und Beruf des Innenarchitekten enthalten die Blätter zur Berufskunde "Innenarchitekt / Innenarchitektin", Nr. 2 - XI F 01, der Bundesanstalt für Arbeit. Eine finanzielle Unterstützung während des Studiums kann gewährt werden (Bafög). Auch die Inanspruchnahme von Stipendien und Stiftungsmitteln ist möglich. Weitere Auskünfte erteilen die Berufsinformationszentren der Arbeitsämter. Studenten im Studiengang Innenarchitektur können direkt Mitglied im Bund Deutscher Innenarchitekten BDIA werden. Hier erhalten sie viele Informationen rund um ihren zukünftigen Beruf, können Kontakte knüpfen und bereits Dienstleistungen wie den Praktikums- oder den Stellenservice in Anspruch nehmen.
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