| Leistungen | ||||
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Honorare Die Honorierung innenarchitektonischer Leistungen erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI in der Fassung von 01/2001 (in Buchhandlungen und beim BDIA erhältlich). Die HOAI ist Preisrecht und darf in der Regel nicht unter-, bzw. überschritten werden. Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung treffen. Die in Auftrag gegebenen Leistungen gliedern sich in "Grundleistungen" und "Besondere Leistungen", wobei sich das Leistungsbild aus neun Leistungsphasen zusammensetzt. Jede Grundleistungsphase wird hierbei durch anteilige Prozentpunkte des Gesamthonorars bewertet, so dass sich bei einer Gesamtbeauftragung 100 % Leistung ergeben können. Besondere Leistungen werden gesondert bewertet und honoriert (z.B. nach Zeitaufwand oder pauschal). Weiterhin ist das Projekt einer Honorarzone von I bis V und einem Honorarsatz im Rahmen von Mindest- bis Höchstsatz zuzuordnen. Diese Zuordnung erfolgt nach der Einordnung analog einer Objektliste und ermöglicht dann die Berechnung des Betrages anhand der Honorartafel. Berechnungen des Honorars in besonderen Fällen sind möglich. Nebenkosten und die gesetzliche Umsatzsteuer sind zu berücksichtigen. Für Leistungen des "Raumbildenden Ausbaus" in bestehenden Gebäuden ist eine Erhöhung des Grundhonorars zusätzlich zu vereinbaren. Des weiteren ist eine Erhöhung des Honorars für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen zusätzlich zu vereinbaren. Honorare für Dienstleistungen eines Innenarchitekten Dienstleistungen und Tätigkeiten, die nicht in der HOAI beschrieben sind, gelten als frei vereinbar. Hier ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand, als Pauschale, als Tagessatz o.ä. üblich. |