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Mitgliedschaft BDIA
Berufsbild
Ausbildung
Förderkreis
BDIA Berlin-Brandesburg
Sachverständige

Die Benennung und Arbeit als freier Sachverständiger und Gutachter ist nicht geschützt. Sachverständiger darf sich jedoch nur derjenige nennen, "... der in den durch diese Tätigkeit angesprochenen Verkehrskreisen überwiegend den Erwartungen entspricht" (BGH Urteil vom 06.02.97). Gefordert sind Sachkunde, fundiertes Fach- und Erfahrungswissen (Berufserfahrung) und ein Nachweis, wie der erforderliche Sachverstand erworben wurde.

Allerdings wird die besondere Sachkunde eines Sachverständigen durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung bestätigt. Vor Gericht und in der Öffentlichkeit wird ihm wegen seiner Unabhängigkeit ein besonderes Maß an Vertauen entgegengebracht.

Der BDIA hat sich über viele Jahre für die Schaffung eines Bestellungstenors für Sachverständige im Bereich der Innenarchitektur eingesetzt. Inzwischen wird in der Sachgebietsliste des Deutschen Industrie- und Handelstages DIHT das Sachgebiet "Schäden an Innenräumen und Bewertung von Innenräumen" geführt.

Weiterhin können sich interessierte Innenarchitekten im Sachgebiet "HOAI: Honorare für Architekten und Innenarchitekten" bestellen lassen. In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, sich auf den Gebieten des Brandschutzes und des Wärme- und Schallschutzes als staatlich anerkannte Sachverständige bestätigen zu lassen.

Der BDIA bietet zahlreiche Seminare an, die an die Aufgaben eines Sachverständigen heranführen und der Weiterbildung dienen. Die Seminarskripte bereits durchgeführter Seminare können in der Bundes-geschäftsstelle angefordert werden.

BDIA-Mitglieder, die auch als Sachverständige tätig sind, werden auf Antrag und nach einem formellen Aufnahmeverfahren in die Sachverständigenliste des BDIA aufgenommen.